Die Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalverzinsung hat die Diskussion über alternative Ertragsbesteuerungen wieder in Gang gesetzt. Eine Möglichkeit sei die Einführung des Cash-flow als Ertragsteuerbemessungsgrundlage. Der Beitrag geht zunächst näher auf die Wahl der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung ein und stellt anschließend die wichtigsten Varianten von Cash-flow-Steuern vor.