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Nachträgliche „negative Spekulationseinkünfte“

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

EStG 1972 bzw 1988: § 30 Abs 4 letzter Satz

Dem Berufungswerber wurde mit Einkommensteuerbescheid 1984 die Versteuerung eines Spekulationsgewinnes aus Wohnungsverkauf in Höhe von 870.825 S vorgeschrieben. Im Jahr 1995 musste der Berufungswerber nachträglich aufgrund einer erfolgreichen Klage der Käuferin wegen aufgetretener Feuchtigkeitsschäden einen Vergleichsbetrag von 425.000 S sowie Prozesskosten von 117.430 S bezahlen.

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