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Liebhaberei bei V+V (abgeschl Beobachtungszeitraum)

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

EStG 1988: § 2 Abs 3

Berufungsjahre waren die Jahre 1992 bis 1994, also im Geltungsbereich der Liebhabereiverordnung I und II.

Der Berufungswerber kaufte im Jahr 1990 eine Eigentumswohnung und vermietete diese in weiterer Folge an das Unternehmen der Gattin, welches diese als Büro benutzte.

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