(EAS 1319 v 31. 8. 1998)
Gewinnausschüttungen einer in Zypern operativ tätigen Kapitalgesellschaft, deren Anteile von einer in Österreich operativ tätigen Tochtergesellschaft einer slowenischen Kapitalgesellschaft gehalten werden, an die österr Kapitalgesellschaft sind auf der Grundlage von § 10 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Gewinnausschüttung auf zypriotischer Seite im Ergebnis von der Besteuerung entlastet wird, weil nur bei Gesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften iSd § 10 Abs 3 KStG die Steuerfreistellung in Österreich beeinflusst wird. (SWI 1998, 503)