Das BMF hat in mehreren Einzelerlässen und in den LSt-RL 1999 zur Bezugsumwandlung zugunsten einer Pensionszusage bzw zugunsten einer Einzahlung in eine Pensionskasse Stellung genommen. Nunmehr wurde die dort vertretene Rechtsauffassung im Rahmen der Steuerreform 2000 gesetzlich festgeschrieben. Nach unserer Auffassung sind diese Regelungen hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes bedenklich.