Im Anschluss an die Verhandlungen zum Abschluss eines neuen DBA mit Deutschland wurde auch die Ausarbeitung eines neuen Amtshilfeabkommens in Angriff genommen, welches an die Stelle des alten Amts- und Rechtshilfevertrages vom 4. 10. 1954BGBl 1955/249, treten soll. Der Entwurf wird derzeit dem Begutachtungsverfahren unterzogen.