EStG 1988: § 94a
Fließen Gewinnausschüttungen einer österr Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, dass eine solche Holdinggesellschaft 10% der Kapitalanteile einer niederländischen operativ tätigen, mit dem Vertrieb der Produkte der österr Gesellschaft betrauten Personengesellschaft als Komplementärin hält, vermag für sich allein noch keine ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. In diesem Fall erscheint es auch nicht rechtsrichtig, in den Mitarbeitern der Personengesellschaft „eigene Arbeitskräfte“ der Holdinggesellschaft iSd § 2 Abs 2 Z 2 der V BGBl 1995/96 zu erblicken. (SWI 1999, 322)