Die Schrankenwirkung einer DBA-Norm greift für den Zeitraum von der Begründung bis zum Wegfall der tatbestandlich vorgegebenen Voraussetzungen. Schwierigkeiten bereite in der Praxis häufig die Frage, nach welchen Kriterien die originär innerstaatlich begründeten Steueransprüche diesen Zeiträumen zugeordnet werden können. Der Autor untersucht in seinem Beitrag vorrangig, wieweit die einzelnen Tatbestände der Verteilungsnormen der Doppelbesteuerungsabkommen für die zeitliche Zuordnung von Besteuerungsansprüchen Bedeutung haben.