Mit der deutschen Finanzverwaltung wurden im ersten Halbjahr mehrere Abstimmungen zu aktuellen grenzüberschreitenden Besteuerungsfällen im Rahmen von Verständigungsprotokollen vorgenommen, die im Beitrag dargelegt werden (zB Grenzgängereigenschaft bei Zweitwohnsitz, Abkommensberechtigung von Organgesellschaften, Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften, Personalleasing).