Ministerialrat Scheiner1)) vertritt die Auffassung, dass im Anwendungsbereich des UStG 1994 idF ab AbgÄG 19972)) bei der Aufgabe der unecht befreiten Privatnutzung von Gebäuden der Vorsteuerabzug nur zeitanteilig (in Raten) zu gewähren ist. Diese Auffassung findet weder in der 6. MWSt-Richtlinie noch im UStG 1994 (idFBGBl I 1999/28) Deckung.