Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise hat das BMF seine Rechtsansicht betr die umsatzsteuerliche Behandlung von Reparaturleistungen bei Leasingfahrzeugen bekannt gegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Bezüglich der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reparaturen an Leasingfahrzeugen sind zwei Fälle zu unterscheiden: