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Überlegungen zur Umsatzbesteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR)

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 469 Heft 18 v. 15.9.1999

Michel Aujean, Direktor der Generaldirektion XXI der EG-Kommission und damit zuständig für die indirekten Steuern, hat gemeinsam mit den Steuerberatern Peter Jenkins und Satya Poddar grundsätzliche Überlegungen zur gemeinschaftsrechtlichen Umsatzbesteuerung von KöR veröffentlicht (VAT Monitor 1999, 144). Dabei stellen die Autoren fest, dass die derzeitige Regelung der 6. RL zu komplex und schwierig zu vollziehen ist. Schwierigkeiten würden va von der Nichtunternehmereigenschaft bzw von unechten Steuerbefreiungen herrühren. Logischer wäre es, den Leistungsbegriff weiter zu fassen und grundsätzlich alle Leistungen der KöR als steuerbar anzusehen, und zwar unabhängig davon, ob dafür eine ausdrückliche Gegenleistung erhoben wird. Darüber hinaus sollten nach den Vorstellungen der Autoren alle Beihilfen und Subventionen in den Begriff der Gegenleistung aufgenommen werden. Die KöR sollten in der Folge zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sein. Die Umsatzsteuerbelastung könnte dann durch den Vorsteuerabzug für die Stelle, welche die Beihilfe gewährt, ausgeglichen werden. Aus sozialen bzw politischen Gründen könnten bestimmte Leistungen der KöR echt steuerbefreit werden bzw dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dabei würden die Autoren einer Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz den Vorzug geben. Jedenfalls sollten die KöR grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sein.

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