Zuwendungen österr Privatstiftungen an in den USA ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden iSd DBA-Terminologie (Art 10 Abs 3 DBA-USA), weil der Begünstigte keine „Anteile“ an der Stiftung besitzt. Dies hat zur Folge, dass gem Art 21 DBA-USA die Zuwendungen an die in den USA ansässigen Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. (SWI 1999, 299)