Durch das AbgÄG 1998 wurde auch eine Vielzahl von Bestimmungen im Gebührengesetz geändert bzw in dieses neu eingefügt. Im ersten Teil der Besprechung wird der zeitliche Geltungsbereich aller Änderungen des Gebührengesetzes durch das AbgÄG 1998 sowie die Neufassung des § 33 TP 5 GebG (Bestandvertragsgebühr) behandelt.