Im Beitrag wird zunächst die von Schneider in SWK 8/1999, S 205, angeregte Diskussion um das Vorsichtsprinzip aufgegriffen; anschließend wird ein Vorschlag de lege ferenda präsentiert. Die „flat tax“ von Hall/Rabushka sieht die Nichtabzugsfähigkeit sämtlicher (betrieblicher und privater) Finanzierungskosten vor und wird deshalb zum Vergleich gegenüber gestellt.