Bei der Verzinsung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Zahlungserleichterung oder um eine Aussetzung der Einhebung handelt. Seit 9. 4. 1999 beträgt die Höhe der Stundungszinsen 6% pro Jahr und die Höhe der Aussetzungszinsen 3% pro Jahr.
Bei der Verzinsung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Zahlungserleichterung oder um eine Aussetzung der Einhebung handelt. Seit 9. 4. 1999 beträgt die Höhe der Stundungszinsen 6% pro Jahr und die Höhe der Aussetzungszinsen 3% pro Jahr.