Im Abgabenverfahren besteht die Möglichkeit, gegen den letztinstanzlichen Bescheid einer Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich das Rechtsmittel der Vorstellung einzubringen, die an die Aufsichtsbehörde zu richten ist. Nach den relevanten verfahrensrechtlichen Normen hat die Vorstellung einen begründeten Antrag zu enthalten. Der Autor diskutiert die Frage, nach welchen Kriterien zu beurteilen ist, ob das Rechtsmittel einen solchen Antrag beinhaltet.