Nach einer einleitenden Information über die Unterschiede zum Begutachtungsentwurf wird der gesamte Text der Regierungsvorlage (einschließlich des allgemeinen und des besonderen Teils der Erläuterungen) wiedergegeben.
Nach einer einleitenden Information über die Unterschiede zum Begutachtungsentwurf wird der gesamte Text der Regierungsvorlage (einschließlich des allgemeinen und des besonderen Teils der Erläuterungen) wiedergegeben.