Nachdem das IASC seine „core standards“ fertig überarbeitet hat, steht eine Entscheidung der IOSCO auf Anerkennung der Standards an den US-amerikanischen Börsen unmittelbar bevor. Doch auch im kontinentaleuropäischen Raum scheinen sich internationale Standards, allen voran die IAS, zunehmend durchzusetzen1)). Einen weiteren Schritt stellt diesbezüglich das österreichische Konzernabschlussgesetz dar, welches vor wenigen Monaten beschlossen wurde und Konzernabschlüsse nach internationalen Standards erstmalig gesetzlich anerkennt2)). Da wohl ein Übergreifen dieses lediglich der Informationsfunktion dienenden Abschlusses auf die auch der Steuerbemessung zugrundeliegenden Einzelabschlüsse in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es bereits Überlegungen, inwieweit die steuerliche Gewinnermittlung im Wege der in§ 5 Abs 1 EStGkodifizierten Maßgeblichkeit auf einen IAS-Abschluss abstellen könnte3)).