Mit der bereits im Bundesgesetzblatt1)) veröffentlichten Steuerreform 2000 kommt es - abgesehen von einer geringfügigen redaktionellen Anpassung in§ 13 KStG- zu keiner unmittelbaren Änderung der Besteuerung von Privatstiftungen. Dennoch haben einige andere Neuerungen Auswirkungen auch auf die Besteuerung der Zuwendungen an Privatstiftungen, die Besteuerung der Privatstiftung selbst sowie auf die Besteuerung der Zuwendungen an deren Begünstigte. Die bedeutendsten Regelungen sollen in der Folge kurz dargestellt werden. Die Abhandlung beschränkt sich auf eigen- und doppelnützige Stiftungen iSd§ 13 KStG.