Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) wurde als Teil des Steuerreformgesetzes 2000 beschlossen und imBGBl I 1999/106vom 14. 7. 1999 verlautbart. Mit dem NEUFÖG werden verschiedene Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen im Zusammenhang mit der Neugründung von Betrieben geschaffen. Um im Hinblick auf die vorgesehenen Befreiungen einen Rückstau an Neugründungen zu vermeiden, ist das NEUFÖG bereits auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. 5. 1999 erfolgt sind. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind neben dem Bundesminister für Finanzen noch der Bundesminister für Justiz, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie, der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betraut. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vollziehung ist folgende Vorgangsweise geplant: