Einkünfte eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers eines schweizerischen Unternehmens aus einem Dienstverhältnis, im Rahmen dessen die berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland ausgeübt wird und etwa 2 Monate arbeitsfrei in Österreich verbracht werden, unterliegen gem dem DBA-Schweiz dem Grunde nach der österr Besteuerung und sind daher in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Ein Besteuerungsanspruch der Schweiz bestünde nur in dem Ausmaß, als berufliche Tätigkeiten in der Schweiz erbracht werden. (SWI 1999, 237)