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Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich (EAS 1429 v 23.3.1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-USAÖStZ 1999, 384 Heft 14 v. 15.7.1999

Ein im Haus des Vaters in den USA zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer eines in Österreich ansässigen Amerikaners, welches diesem neben der inländischen Berufsausübung als Übersetzer und EDV-Konsulent auch die Berufsausübung in den USA ermöglichen soll, stellt eine Betriebstätte bzw feste Einrichtung iSd Art 5 und 7 bzw 14 DBA-USA dar. Die Gewinne sind zwischen Österreich und den USA sachgerecht aufzuteilen. Dabei wird kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn die Gewinnaufteilung auf der Grundlage der an den beiden Arbeitsplätzen zugebrachten Arbeitstage erfolgt. (SWI 1999, 270)

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