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Besteuerung einer Pension aus dem EFTA-Insurance Scheme (EAS 1428 v 9.3.1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)PrivilegienrechtÖStZ 1999, 383 Heft 14 v. 15.7.1999

EFTA-Protokoll, Art 13 lit b

Pensionszahlungen des EFTA Staff Insurance Scheme an ehemalige EFTA-Beamte sind gem Art 13 lit b iVm Art 17 lit b EFTA-Protokoll, BGBl 1961/142, in Österreich auch dann einkommensteuerfrei, wenn es sich um österr Staatsbürger handelt. Diese Befreiung schließt auch eine Heranziehung zum Progressionsvorbehalt aus. (SWI 1999, 247)

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