DBA-Deutschland: Art 13 Abs 1
Verlegt ein mit mehr als 10 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligter den Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland, so hat dies ungeachtet der Aufrechterhaltung des mit unbeschränkter Steuerpflicht verknüpften inländischen Wohnsitzes gem Art 13 Abs 1 DBA-Deutschland den Verlust der steuerlichen Erfassbarkeit der stillen Reserven sowohl im Fall einer späteren Veräußerung wie auch im Fall einer Liquidation der inländischen Gesellschaft zur Folge. Damit ist die Voraussetzung für die Vornahme der Wegzugsbesteuerung erfüllt.