Zum Energieabgabenvergütungsgesetz behandelt der Beitrag folgende Bereiche: Was, wem und wie wird vergütet, Ausnahme vom Vergütungsanspruch,Vergütungsweg, „fehlende Zeile“ im Antragsformular, Schätzungsbefugnis, konkretes Fallbeispiel und Aliquotierung im Jahr 1996.