Das Vorabentscheidungsersuchen des VfGH an den EuGH vom 10.3.1999, B 2251/97 , B 2594/97, betrifft die Zweifel des VfGH, ob die Energieabgabenvergütung als staatliche Beihilfe iSd Art 92 EGV zu sehen sei. Im Beitrag werden zunächst der Sachverhalt der beiden Anlassverfahren sowie die geltende innerstaatliche Rechtslage dargelegt und die Bedenken bzw Fragen des VfGH teilweise wörtlich wiedergegeben. Im Anschluss daran diskutiert der Autor dieses Vorabentscheidungsersuchen.