Prozessiert ein Anwalt in eigener Sache, dann steht ihm ein Kostenersatzanspruch in Höhe des Rechtsanwaltstarifs entsprechend seiner Bemühung zu. Der Beitrag geht der Frage nach, wann Umsatzsteuer anfällt bzw wann sie nicht anfällt. Entscheidend sei dabei, ob der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit seiner beruflichen Stellung oder als Privatmann prozessiert.