Mit Urteil vom 11.3.1999, 6 Ob 5/99z, bestätigte der OGH die Zulässigkeit der Steuerspaltung neben der Handelsspaltung. Im Beitrag werden der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe zusammengefasst wiedergegeben und Hinweise für die Praxis geboten.
Mit Urteil vom 11.3.1999, 6 Ob 5/99z, bestätigte der OGH die Zulässigkeit der Steuerspaltung neben der Handelsspaltung. Im Beitrag werden der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe zusammengefasst wiedergegeben und Hinweise für die Praxis geboten.