Der VwGH hat im Erk vom 27.8.1998, 96/13/0165, die „pauschale Form der Einzelwertberichtigung“ als Widerspruch in sich bezeichnet, zugleich aber nach Ansicht der Autoren deren Zulässigkeit anerkannt. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für die Bildung einer derartigen Wertberichtigung.