Der Beitrag kommt zum Ergebnis, dass der Ausschluss von Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen den Erwägungen des VfGH zum Rückstellungsverbot für (Dienst-)Jubiläumsgelder widerspreche. Problematisch erscheine außerdem die Wertpapierdeckung und die Einschränkung der Abfertigungsrückstellung der Höhe nach.