Der gesetzliche Ausschluss beschränkt Steuerpflichtiger von der Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen stehe nach Ansicht der Autoren mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang. Die Voraussetzungen für die Option beschränkt Steuerpflichtiger zur unbeschränkten Steuerpflicht würden sich als problematisch erweisen. Von einer völligen Gleichstellung unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs 4 EStG mit jenen nach § 1 Abs 2 EStG könne zudem nicht die Rede sein.