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Deutsche Werkvertragsbesteuerung auf dem Prüfstand

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 361 Heft 14 v. 15.7.1999

Der ab 1. 4. 1999 von Deutschland gem § 50a Abs 7 dEStG in Anwendung gebrachte Steuerabzug iHv 25 % der Bruttoeinnahmen von ausländischen Werkvertragsnehmern, welcher auch dann zum Tragen kommt, wenn Deutschland aufgrund des DBA mangels Betriebstätte des ausländischen Unternehmens kein Besteuerungsanspruch zusteht, wobei eine Steuerrückerstattung erst nach Ablauf des Besteuerungszeitraums in Betracht kommt, führt vor allem bei österr Subkontraktoren, deren Gewinnspanne üblicherweise sehr gering ist, zu exzessiven und damit existenzgefährdenden Steuerbelastungen. Die deutschen Besteuerungsmaßnahmen erscheinen angesichts ihres diskriminierenden Charakters auch EU-widrig. Seitens des BMF wurde daher bereits im Mai dJ das Anliegen an die deutsche Finanzverwaltung herangetragen, im Verhältnis zu Österreich auf die Methode der Steuerfreistellung bei Vorlage einer österr Ansässigkeitsbescheinigung überzugehen. Von deutscher Seite wurde Verständnis für das österr Anliegen signalisiert. Die österr Vorschläge werden derzeit geprüft.

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