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Aufnahme von DBA-Verhandlungen mit der Kirgisischen Republik sowie mit Aserbaidschan

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 361 Heft 14 v. 15.7.1999

In der Zeit vom 14. bis 17. 6. dJ fanden Verhandlungen mit Kirgisistan zum Abschluss eines DBA statt. Die Aufnahme dieser Verhandlungen war vor allem deshalb erforderlich, als die Kirgisische Republik zu erkennen gab, sich nicht mehr an das alte DBA mit der Sowjetunion, BGBl 1982/411, gebunden zu fühlen. Somit muss derzeit von einem vertragslosen Zustand zwischen Österreich und Kirgisistan ausgegangen werden. Die Verhandlungen sollen noch in diesem Jahr fortgesetzt werden. In der Woche ab 5. 7. dJ wurden ferner Verhandlungen mit Aserbaidschan zum Abschluss eines DBA aufgenommen. Damit wird vorgesorgt, dass das Abkommensnetz im Gebiet der Nachfolgestaaten der Sowjetunion zügig ausgebaut wird und damit Standortnachteile Österreichs gegenüber anderen EU-Staaten vermieden werden.

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