Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 356 Heft 13 v. 1.7.1999
Gem § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 steht für Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb von PKW oder Kombi - abgesehen von den im Gesetz ausdrücklich genannten Verwendungen - kein Vorsteuerabzug zu.