EStG 1988: § 2 Abs 2 , V zu § 2 Abs 2 EStG vom 19. 12. 1996, BGBl 1996/734
Verluste einer - über eine Treuhandgesellschaft mbH - als Mitunternehmer gehaltenen Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in der BRD finden gem der zu § 2 Abs 2 EStG 1988 ergangenen Verordnung keine Berücksichtigung, wenn der ausschließliche Gegenstand der Gesellschaft der Handel mit Wertpapieren ist.