Verlegt ein Österreicher in der ersten Jahreshälfte seinen Wohnsitz aus Österreich in die USA, dann sind die USA nicht berechtigt, die in der ersten Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Stellung des „Nichtansässigkeitsstaates“ und waren daher gem Art 15 DBA-USA (1996) nur berechtigt, die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit zu besteuern, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist. In Österreich kann für die Zeit bis zur Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden. (SWI 1999, 147)