Einkünfte eines Arbeitnehmers einer österr Kapitalgesellschaft, der zu einer Konzernschwesterngesellschaft in die USA versetzt wird und seine Arbeitsleistungen ausschließlich für seinen neuen Arbeitgeber in den USA erbringt, unterliegen gem Art 15 DBA-USA (1996) der Besteuerung in den USA. Verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen ebenfalls in die USA, sind die US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen kann jedoch nur angenommen werden, wenn der US-Aufenthalt von längerer Dauer (länger als 5 Jahre) ist, wenn der Arbeitnehmer von seiner Familie begleitet wird und auch sonst die Bindungen zum österr Wohnsitz kein ausschlaggebendes Gewicht mehr besitzen und wenn nachweislich auch gegenüber der US-Steuerverwaltung die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen gemeldet worden ist. Befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in den USA, dann bilden die vom ehemaligen Arbeitgeber weitergezahlten Sozialversicherungsbeiträge keinen in Österreich erfassbaren Vorteil aus seinem US-Dienstverhältnis. In diesem Fall dürfen die Beiträge auch nicht von der österr Kapitalgesellschaft gewinnmindernd abgesetzt werden, da sie für Arbeitsleistungen bezahlt werden, die der US-Kapitalgesellschaft gegenüber erbracht werden. Sie stellen dann Entgelt von dritter Seite für die an die US-Gesellschaft erbrachte Arbeitsleistung dar. (SWI 1999, 147)