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Besteuerung eines in Österreich ansässigen Verwaltungsratspräsidenten einer schweizerischen AG (EAS 1420 v 1.3.1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 1999, 335 Heft 12 v. 15.6.1999

Die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Vorsitzenden des mit der Geschäftsführung betrauten Verwaltungsrates einer schweizerischen AG fallen unter die Zuteilungsregel des Art 15 DBA-Schweiz und nicht unter jene des Art 16 conv cit (vgl Z 2 des OECD-Kommentars zu Art 16 OECD-MA). Gemäß einer Verständigungsvereinbarung mit der Schweiz (AÖFV 1992/153) gilt dies auch dann, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende an der schweizerischen AG wesentlich beteiligt ist. Vergütungen für tatsächlich auf schweizerischem Gebiet ausgeübte Leistungen unterliegen dem schweizerischen Besteuerungsanspruch und sind - soweit sie nicht wegen unangemessener Höhe als verdeckte Gewinnausschüttungen zu werten sind - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (SWI 1999, 150)

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