Art 3, 14 OECD-MA
Solange sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Zusammenhang der Abkommensbestimmungen Gegenteiliges ergibt, ist der Bestand oder Nichtbestand des inländischen Besteuerungsanspruchs an Gesellschaftergeschäftsführerbezügen aufgrund österr DBAs nach den dem Art 14 OECD-MA nachgebildeten Bestimmungen der DBAs zu beurteilen (vgl auch VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 und AÖFV 1987/31). Eine davon abweichende Verständigungsvereinbarung wurde lediglich mit der Schweiz getroffen, wonach diese Bezüge im Verhältnis zur Schweiz unter Art 15 DBA-Schweiz zu subsumieren sind. Dieser Regelung kommt jedoch angesichts der zwischenzeitig eingetretenen internationalen Entwicklung (vgl Z 11 des OECD-Kommentars zu Art 3 OECD-MA) keine Ausstrahlwirkung auf andere Abkommen zu, solange sich nicht ein anderer Staat erfolgreich auf eine solche Auslegung beruft. Bislang hat sich kein anderer Staat auf die Anwendung der Zuteilungsregel für nichtselbständige Einkünfte berufen. Die unter EAS 296 vertretene Auffassung, wonach für die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers einer liechtensteinischen AG die Zuteilungsregel für nichtselbständige Arbeit anzuwenden sei, wird daher nicht mehr weiter aufrechterhalten. (SWI 1999, 192)