Der Autor legt dar, unter welchen Voraussetzungen die Befreiung des § 10 Abs 2 KStG auch für innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Beteiligung getätigte Einlagenrückzahlungen zum Tragen kommen könne.
Der Autor legt dar, unter welchen Voraussetzungen die Befreiung des § 10 Abs 2 KStG auch für innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Beteiligung getätigte Einlagenrückzahlungen zum Tragen kommen könne.