Sind Einlagen auf das Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft noch nicht erbracht worden, ergeben sich neben bilanzrechtlichen möglicherweise auch steuerrechtliche Konsequenzen, die im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ behandelt werden (Bewertungsprobleme, Teilwert der Einlagenforderung, verdeckte Ausschüttung).