Mit Erkenntnis vom 12.12.1998, G 198/98, hat der VfGH die beiden letzten Sätze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 idF des Familienbesteuerungsgesetzes 1992 als gleichheitswidrig aufgehoben. Ohne Reaktion des Gesetzgebers wären somit ab August 1999 steuerfreie Einkünfte (zB Karenzgeld) alleinverdienerschädlich. Im Anschluss an die Darstellung des VfGH-Erkenntnisses wird verdeutlicht, dass der Einkunftsbegriff im EStG durchaus unterschiedlich ausgelegt werden könne.