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VwGH kippt Versorgungsrente (Herzog, RdW 3/1999, 172)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 240 Heft 10 v. 15.5.1999

Wird ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente übertragen, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert werden kann, muss von einer freiwilligen Zuwendung bzw einer Unterhaltsrente im Sinn des § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 ausgegangen werden. Im Bereich der Übertragung von Wirtschaftsgütern ist für weitere Rentenkategorien kein Raum. Diese Aussage im Erkenntnis vom 26.01.1999, 98/14/0054, nimmt der Autor zum Anlass für weiterführende Überlegungen.

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