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Aktueller Umsatzsteuerfall: Vorsteuerabzug bei der VO-800

RegRat Johann HinterleitnerÖStZ 1999, 236 Heft 10 v. 15.5.1999

Rechnungen, die von nicht im Inland Sitz oder Betriebsstätte habenden Unternehmen über Leistungen im Inland gelegt werden, die nach der VOBGBl 1974/800zu einer unechten Umsatzsteuerbefreiung führen, können berichtigt werden. Danach können Vorsteuern iZm Vorleistungen abgezogen werden.

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