Ausgehend von den in der Überschrift angeführten, das Abgabenverfahren prägenden Grundsätze besteht die Aufgabe des drei Teile beinhaltenden Artikels darin, diese Grundsätze näher zu erläutern. Im zweiten Teil (erster Teil in FJ 1/1998, 19) werden der Umfang und die Grenzen der Mitwirkungspflicht der Parteien im Abgabenverfahren beschrieben. Insbesondere bei Auslandssachverhalten, aber auch bei abgabenrechtlichen Begünstigungen tritt die Mitwirkungspflicht gegenüber der Offizialmaxime in den Vordergrund.