Die Rechtsansicht des BMF im Erlass vom 30. 4. 1997 hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen von außerordentlichen Einkünften, die in erster Linie für bereits rechtskräftig veranlagte Jahre anzuwenden sei, lasse sich im Allgemeinen nur im Wege einer Wiederaufnahme durchsetzen. Der Autor untersucht die materiell- und formellrechtlichen Aspekte dieser Problematik.