In einigen Bundesländern (Niederösterreich und Burgenland) brachten es politische Konstellationen mit sich, dass die Prüfung von Gemeindeabgaben nicht, wie grundsätzlich vorgesehen, nur von gemeindeeigenen Prüfern erfolgt, sondern dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit der Prüfung von Gemeindeabgaben beauftragt werden und damit den vollzugsmüde gewordenen Prüfungsapparat der Gemeinden verdrängen. Somit geraten die Wirtschaftstreuhänder, die üblicherweise die Steuerpflichtigen gegenüber den Steuergläubigern vertreten sollen, in eine hoheitsähnliche Funktion, was sowohl rechtlich als auch faktisch auf Bedenken stoßen muss. Mit der folgenden Auseinandersetzung wird aufgezeigt, dass dies eine Fehlentwicklung ist.