Die Übersiedlung vom übrigen Gemeinschaftsgebiet nach Österreich unter Mitnahme eines Fahrzeuges iSd Art 1 Abs 8 und 9 UStG 1994 führt zu keiner Erwerbsbesteuerung.
Eine Erwerbsbesteuerung im Falle eines Verbringens kann nur durch einen Unternehmer mit Gegenständen seines Unternehmens erfolgen.