Mit Erkenntnis vom 11. 12. 1997, G 441-449/97, hat der VfGH die Mindestkörperschaftsteuer in zwei Punkten - erhöhte Mindeststeuer für umsatzstarke Unternehmen und Rückwirkung - als verfassungswidrig aufgehoben. Im Beitrag werden die Entscheidungsgründe wiedergegeben und Reichweite sowie praktische Auswirkungen dieser Entscheidung besprochen.